Zaradiso

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Verlagsleistungen -

  1. Gegenstand und Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Zaradiso Verlag mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von Zaradiso Verlag entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
    2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
    3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Zaradiso Verlag schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
  2. Vertragsabschluss, Leistungen des Verlags

    1. Die Auftragserteilung erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung („Auftragsbestätigung“) des Angebots von Zaradiso Verlag durch den Kunden. Die Bestätigung bedarf der Schrift- oder Textform.
    2. Die von Zaradiso Verlag zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem vom Kunden bestätigten Angebot.
    3. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Quellcodedateien, Sourcecodes, u. ä.), die von Zaradiso Verlag erstellt werden oder die Zaradiso Verlag erstellen lässt, um die nach dem Auftrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Verlags. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Zaradiso Verlag nicht verpflichtet.
    4. Zaradiso Verlag verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Der Kunde stellt Zaradiso Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn Zaradiso Verlag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Zaradiso Verlag dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen mitgeteilt hat. Zaradiso Verlag haftet in keinem Fall für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Beistellungen oder Kundenmaterial und hat insofern auch keinerlei Prüfpflicht.
    5. Die Leistungen von Zaradiso Verlag beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Verlag und dem Kunden, keine rechtliche Prüfungs- oder Beratungspflicht durch Zaradiso Verlag gegenüber dem Kunden (z. B. im Hinblick auf das Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht), insbesondere keinerlei Verpflichtungen von Zaradiso Verlag im Hinblick auf eine etwaige Eintragungsfähigkeit einer Marke oder die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sämtliche Maßnahmen, mit denen Zaradiso Verlag beauftragt wird, einer eigenen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
  3. Präsentation

    1. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von Zaradiso. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an Zaradiso Verlag zurückzugeben.
    2. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es Zaradiso Verlag unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
    3. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seine Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von Zaradiso Verlag oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, Zaradiso Verlag die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Produktinformationen und sonstige Informationen, Vorlagen und/oder sonstigen Materialien (Fotos, Grafiken, Logos) in der zur Erfüllung der Leistungen nötigen Beschaffenheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
    2. Der Kunde sichert in Bezug auf sämtliches Kundenmaterial zu, dass dieses von Zaradiso Verlag im Rahmen der Leistungen frei von Rechten Dritter, vor allem ohne weitere Rechteklärungen, weiterverarbeitet und verwendet werden kann und dass er zur Weitergabe und Verwendung dieses Kundenmaterials durch Zaradiso Verlag berechtigt ist und die Verwendung des Kundenmaterials durch Zaradiso Verlag im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere dessen Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung) oder nach Maßgabe dieser AGB im Übrigen (z. B. im Rahmen des hierin vereinbarten Rechtes zur Eigendarstellung des Verlags) keine Rechte Dritter verletzt.
    3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Erteilung von Freigaben etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat.
  5. Fremdkosten

    Fremd- und Nebenkosten, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gegen Nachweis gesondert vergütet, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  6. Geschäftsgeheimnisse

    Zaradiso Verlag ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

  7. Urheber, Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

    1. Sämtliche von Zaradiso Verlag angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von Zaradiso Verlag dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an Zaradiso Verlag zu zahlen.
    2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Zaradiso.
    3. Über den Umfang der Nutzung steht Zaradiso Verlag ein Auskunftsanspruch zu.
    4. Bei Veröffentlichungen wird Zaradiso Verlag in üblicher Form als Kooperationspartner genannt.
    5. Zaradiso Verlag darf die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
  8. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

    Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von Zaradiso Verlag erfüllt, hat der Kunde an Zaradiso Verlag die verauslagten Zahlungen zu ersetzen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Verlagsrechnung in Abzug gebracht werden.

  9. Verbindlichkeit von Kontakt- und Besprechungsberichten, Freigaben

    1. Von Zaradiso Verlag gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gelten die gelieferten Arbeiten und Leistungen als genehmigt und abgenommen. Unabhängig hiervon gelten die Leistungen in jedem Fall als abgenommen, wenn der Auftraggeber beginnt, die von dem Verlag erbrachten Leistungen ohne mündlich oder schriftlich geäußerte Widersprüche/Einwände/Hinweise in irgend einer Form zu nutzen (worunter ausdrücklich auch jegliche Weitergabe an Dritte zählt). Sofern Zaradiso Verlag dem Kunden Zwischenergebnisse vorlegt und der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt, gilt dies als Teilabnahme.
    2. Die Zaradiso Verlag vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
  10. Rechnungen, Aufrechnungen

    1. Zaradiso Verlag ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
    2. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist, um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die Zaradiso Verlag durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
    5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
  11. Haftung und Versand

    1. Zaradiso Verlag haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten.
    2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe von Zaradiso. Wir haften deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Zaradiso Verlag haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
    3. Wird Zaradiso Verlag von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Zaradiso Verlag von der Haftung frei.
    4. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge Zaradiso Verlag erfolgt. Zaradiso Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
  12. Datenschutz

    1. Die von Zaradiso Verlag durchgängig beachteten und für Zaradiso Verlag maßgeblichen Richtlinien zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sind in unseren Allgemeinen Datenschutzhinweisen zusammengefasst und ausführlich beschrieben. Die Allgemeinen Datenschutzhinweise von Zaradiso Verlag sind auf der Internetseite zum Downloaden und zur Durchsicht als PDFDokument bereitgestellt.
    2. Zaradiso Verlag garantiert, ihm überlassene sachbezogene Informationen und Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
  13. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Saarlouis, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Stand: 01.01.2021

Im Folgenden können Sie die AGB von Zaradiso Verlag als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken:

AGB (PDF)